Verfahrensordnung für das Beschwerdeverfahren zu Menschenrechts- und Umweltrisiken gemäß § 8 LkSG
für JACK WOLFSKIN Ausrüstung für Draußen GmbH & Co. KGaA, SKYRAGER GmbH, JACK WOLFSKIN Retail GmbH und JWSTARGAZER Holding GmbH
(nachfolgend gemeinsam als „JACK WOLFSKIN Gruppe“ oder „JACK WOLFSKIN“ bezeichnet)
INHALTSVERZEICHNIS
- ZWECK
- ANWENDUNGSBEREICH
- DEFINITIONEN
- SCHUTZ VON WHISTLEBLOWERN
- GELTUNGSBEREICH DER MELDUNGEN
- ABGABE VON MELDUNGEN
- VERARBEITUNG VON MELDUNGEN
- INTERNE UNTERSUCHUNG
1. ZWECK
Bezüglich der Lieferkette: Um unserer sozialen Verantwortung gerecht zu werden, hat sich JACK WOLFSKIN verpflichtet, nachhaltig und verantwortungsvoll zu handeln. Im Rahmen unserer Geschäftstätigkeit legen wir besonderen Wert auf die Achtung der Menschenrechte und den Schutz der Umwelt. Dazu gehört die Gewährleistung fairer, sicherer und gesunder Arbeitsbedingungen entlang unserer globalen Lieferkette. Zur Förderung dieser Ziele haben wir einen Verhaltenskodex etabliert, der von allen unseren Vertragspartnern einzuhalten ist.
Inhaltlich orientiert sich der Verhaltenskodex an den Anforderungen des „Code of Labour Practices“ von Fair Wear (einer Multi-Stakeholder-Initiative, deren Mitglied JACK WOLFSKIN ist). Wir überwachen die Einhaltung dieser Standards regelmäßig durch unabhängige und interne Audits und streben kontinuierlich an, deren Umsetzung in Zusammenarbeit mit unseren Lieferanten zu verbessern.
Ein wesentliches Instrument in diesem Zusammenhang ist das nachfolgend beschriebene Beschwerdeverfahren. Es ermöglicht uns, Menschenrechts- und Umweltrisiken entlang unserer Lieferkette frühzeitig zu erkennen und Verstöße zu beheben.
Bezüglich der allgemeinen Geschäftstätigkeiten von JACK WOLFSKIN: Integrität und die Einhaltung von Gesetzen und internen Regeln haben bei JACK WOLFSKIN höchste Priorität. JACK WOLFSKIN erwartet von allen Mitarbeitenden in allen Geschäftsbereichen und Hierarchieebenen ein verantwortungsbewusstes, ehrliches Handeln in voller Übereinstimmung mit den geltenden Regeln. Dies ist ein wesentlicher Bestandteil unserer Unternehmenskultur und bildet die Grundlage für unseren starken Ruf, das Vertrauen unserer Geschäftspartner, das Wohlbefinden aller Mitarbeitenden und nachhaltigen wirtschaftlichen Erfolg.
Entscheidend für wirksame Compliance ist die frühzeitige Erkennung und Bearbeitung von Verstößen, um diese sofort zu beseitigen und gegebenenfalls bestehende Systeme anzupassen. Dies erfordert die erhöhte Wachsamkeit aller Mitarbeitenden und deren Bereitschaft, Verdachtsfälle zu melden.
Zu diesem Zweck hat JACK WOLFSKIN ein modernes Whistleblower-System implementiert, das vertrauliche Meldungen ermöglicht, spezielle Meldekanäle öffnet und eine transparente, zügige und objektive Untersuchung sicherstellt.
Die Einführung dieses Whistleblower-Systems erfolgt mit der Erwartung, dass es verantwortungsvoll genutzt wird; das Whistleblower-System ist keine allgemeine „Ideenbox“ oder Beschwerdewand und darf ausschließlich zur Meldung tatsächlicher oder vermuteter Verstöße verwendet werden. Whistleblower leisten einen wichtigen Beitrag zur frühzeitigen Erkennung, Behebung und letztendlichen Verhinderung von Verstößen; sie spielen somit eine entscheidende Rolle beim Schutz des Unternehmens.
Whistleblower müssen keine Nachteile befürchten, wenn sie eine Meldung machen, und sind vor Vergeltungsmaßnahmen oder deren Androhung geschützt. Meldungen können auch anonym eingereicht werden. Zu diesem Zweck fassen diese Richtlinien die wesentlichen Verfahrensregeln des JACK WOLFSKIN Whistleblower-Systems zusammen und legen verbindliche Anforderungen zum Schutz der Whistleblower fest.
2. ANWENDUNGSBEREICH
Die Beschwerdeverfahren dienen dazu, Meldungen über Menschenrechts- und Umweltrisiken sowie Pflichtverletzungen aus wirtschaftlicher Tätigkeit innerhalb unseres eigenen Geschäftsbetriebs [Speak Up Now] oder bei einem Lieferanten [Fair Wear Beschwerdeverfahren] entgegenzunehmen.
Um dies zu erreichen, betreiben wir zwei unabhängige Systeme:
- JETZT SPRECHEN (speakupnow.integrityline.com)
- Fair Wear Beschwerdeverfahren (Fair Wear Beschwerdeverfahren V2.0)
SPRICH JETZT AN:
Die Möglichkeit, erkannte oder vermutete Verstöße zu melden, steht nicht nur Mitarbeitenden, Praktikanten oder Angehörigen von Mitarbeitenden offen, sondern ausdrücklich auch Mitarbeitenden von Geschäftspartnern von JACK WOLFSKIN und anderen Personen, die eine direkte oder indirekte Verbindung zu JACK WOLFSKIN haben. Das nachfolgend beschriebene System gilt gleichermaßen für alle eingehenden Meldungen.
Darüber hinaus ist das Beschwerdeverfahren auch für Personen zugänglich, die nicht direkt betroffen sind. Dazu gehören beispielsweise:
- Mitarbeitende von direkten und indirekten Lieferanten
- Geschäftspartner (z. B. Kunden)
- Gewerkschaften und Nichtregierungsorganisationen (NGOs)
- Weitere Dritte (z. B. Anwohner in der Nähe von Unternehmensstandorten)
Fair Wear Beschwerdeverfahren:
Die Möglichkeit, erkannte oder vermutete Verstöße zu melden, steht in erster Linie offen für:
- Mitarbeitende und deren legitime Vertreter bei den Fertigungspartnern von JACK WOLFSKIN (Bekleidungs-, Schuh- und Ausrüstungsproduktionsstätten)
- NGOs
- Weitere Interessengruppen (einschließlich Medienvertreter), die an der Umsetzung von Arbeitsstandards bei Lieferanten von Fair Wear-Mitgliedern beteiligt sind.
Informationen zum Beschwerdesystem sind in allen Produktionsstätten auf Plakaten ausgehängt. Zudem werden die Produktionspartner gebeten, ihre Mitarbeitenden aktiv über die Möglichkeit der Einreichung von Beschwerden beim unabhängigen System von Fair Wear zu informieren und regelmäßig zu schulen.
Mitarbeitende von JACK WOLFSKIN, die Produktionsstätten regelmäßig besuchen, überprüfen, ob diese Plakate ausgehängt sind. Im Rahmen routinemäßiger Audits bestätigen Prüfer, ob die Fabrikarbeiter über den Beschwerdemechanismus informiert sind. Ist dies nicht der Fall, werden mit Unterstützung von Fair Wear oder JACK WOLFSKIN-Mitarbeitenden Schulungen in der Landessprache initiiert, um ein vollständiges Verständnis bei den Fabrikarbeitern sicherzustellen.
3. DEFINITIONEN
- Begründeter Verdacht: Liegt vor, wenn ausreichende tatsächliche Anhaltspunkte darauf hindeuten, dass ein Verstoß stattgefunden hat. Ausreichende tatsächliche Anhaltspunkte liegen vor, wenn aus Sicht des Whistleblowers eine plausible Möglichkeit eines Verstoßes besteht.
- Verstöße: Bezieht sich auf jegliche Verstöße gegen gesetzliche Bestimmungen, interne Richtlinien und Compliance-Grundsätze, die im Zusammenhang mit oder anlässlich einer für JACK WOLFSKIN ausgeführten Tätigkeit auftreten (siehe Abschnitt 5: Gegenstand der Meldungen).
- Informationen über Verstöße: Bezieht sich auf tatsächliches Wissen über Verstöße oder zumindest auf einen begründeten Verdacht, der durch konkrete Fakten gestützt wird.
- Meldungen: Mitteilungen, die Informationen über (potenzielle) Verstöße enthalten und an die Meldestellen von „SPEAK UP NOW“ oder das „Fair Wear Beschwerdeverfahren“ gerichtet sind.
- Whistleblower: Personen, die im Zusammenhang mit ihrer beruflichen Tätigkeit oder auf anderem Wege Informationen über Verstöße erhalten haben und diese melden.
- Betroffene Personen: Personen, die durch eine eingereichte Meldung beschuldigt oder nachteilig betroffen sind.
- Repressalien: Handlungen oder Unterlassungen im Zusammenhang mit beruflichen Tätigkeiten, die als Reaktion auf eine Meldung ausgelöst werden und dem Whistleblower einen ungerechtfertigten Nachteil oder Schaden zufügen (oder zufügen können).
4. SCHUTZ VON WHISTLEBLOWERN
SPRICH JETZT AN:
Whistleblower, die Verstöße in gutem Glauben und mit berechtigtem Anlass melden, werden geschützt. Zu diesem Zweck sind insbesondere folgende Schutzmechanismen implementiert:
- Vertraulichkeitspflicht:Die Identität von Whistleblowern bleibt streng vertraulich. Ohne ihre ausdrückliche Zustimmung darf ihre Identität nur Personen offengelegt werden, die für die Entgegennahme von Meldungen oder die Einleitung von Folgemaßnahmen zuständig sind. Gleiches gilt für die Identität der betroffenen Personen oder Dritter, die in der Meldung genannt werden, es sei denn, die Offenlegung ist im Rahmen einer internen Untersuchung oder zur Einleitung von Folgemaßnahmen unbedingt erforderlich. Die Vertraulichkeitspflicht gilt nicht für Whistleblower, die vorsätzlich oder grob fahrlässig falsche oder unrichtige Informationen melden. Ausnahmen von der Vertraulichkeit bestehen auch, wenn öffentliche Behörden oder Gerichte die Offenlegung verlangen; in solchen Fällen wird der Whistleblower vor der Offenlegung seiner Identität informiert, es sei denn, die jeweilige Behörde oder das Gericht teilt JACK WOLFSKIN ausdrücklich mit, dass dies laufende Ermittlungen oder Gerichtsverfahren gefährden würde.
- Schutz vor Repressalien:Whistleblower sind vor jeglicher Form von Repressalien geschützt. Diskriminierung, Feindseligkeiten oder andere nachteilige Behandlungen gegenüber Whistleblowern sind streng verboten, ebenso wie Drohungen oder Versuche davon, und werden arbeitsrechtlich sanktioniert. Wenn ein Whistleblower solche Beeinträchtigungen erfährt und sich an die zuständige Meldestelle, die Untersuchungsstelle oder den Betriebsrat wendet, wird sofortige Unterstützung geleistet. Dieser Schutz gilt nicht für Personen, die vorsätzlich oder grob fahrlässig falsche Meldungen machen; solche Fälle können arbeitsrechtliche Sanktionen, strafrechtliche Verfolgung und Schadensersatzansprüche nach sich ziehen.
- Haftungsfreistellung für Informationsbeschaffung:JACK WOLFSKIN macht Hinweisgeber nicht für die Beschaffung oder den Zugriff auf die gemeldeten Informationen haftbar, sofern die Beschaffung oder der Zugriff selbst keine Straftat darstellt (z. B. Hausfriedensbruch, unbefugtes Abfangen von Daten). Ebenso wird der Hinweisgeber nicht für die Offenlegung der Informationen verantwortlich gemacht, sofern er vernünftige Gründe hatte zu glauben, dass die Offenlegung notwendig war, um einen Verstoß aufzudecken.
Fair Wear Beschwerdeverfahren:
Hinweisgeber, die Verstöße in gutem Glauben melden, sind geschützt. Zu diesem Zweck hat Fair Wear folgende Schutzmaßnahmen implementiert:
- Vertraulichkeitspflicht:Die Vertraulichkeit der Identität des Hinweisgebers wird vom Fair Wear-Team gewahrt. Die Identität darf nur innerhalb von Fair Wear offengelegt werden, sofern keine Einwilligung vorliegt. Gleiches gilt für die Identität der betroffenen Personen oder anderer im Bericht genannter Personen. Anonymisierte Zusammenfassungen, die die Beschwerde und die jeweilige Lieferantenanlage beschreiben, werden gleichzeitig allen Fair Wear-Mitgliedern, die Waren von dieser Anlage beziehen, zur Verfügung gestellt. Die Fair Wear-Mitglieder sind dann aufgefordert, die Situation gemeinsam mit dem Beschwerdemanager von Fair Wear mit der Fabrikleitung zu klären und eine Lösung zu erarbeiten und umzusetzen.
- Schutz vor Repressalien:Hinweisgeber sind vor Repressalien geschützt. Benachteiligungen, Belästigungen oder sonstige nachteilige Maßnahmen gegen Hinweisgeber – einschließlich Drohungen oder Versuchen – sind streng verboten und werden disziplinarisch verfolgt. Sollte ein Hinweisgeber solche Beeinträchtigungen gegenüber Fair Wear melden, wird JACK WOLFSKIN umgehend Unterstützung leisten.
5. MELDEGEGENSTAND
SPRICH JETZT AN:
Das Hinweisgebersystem dient ausschließlich der Meldung tatsächlicher oder vermuteter Verstöße gegen geltendes Recht sowie wesentlicher Verstöße gegen den Verhaltenskodex oder andere interne Richtlinien der JACK WOLFSKIN Gruppe. Ein Verstoß gilt als „wesentlich“, wenn er Sicherheits-, Haftungs- oder Reputationsrisiken für JACK WOLFSKIN darstellt.
Bei geringfügigen Verstößen gegen den Verhaltenskodex oder interne Regeln sollten Mitarbeitende das Gespräch mit ihrer direkten Führungskraft suchen. Das Hinweisgebersystem ist zudem nicht für alltägliche zwischenmenschliche Konflikte mit Kolleg:innen oder Vorgesetzten gedacht; hierfür stehen beispielsweise der Betriebsrat als Ansprechpartner zur Verfügung.
Meldungen sollten insbesondere in folgenden Fällen erfolgen:
- Korruption / Bestechung
- Verstöße gegen Kartell- und Wettbewerbsrecht, insbesondere Beschaffungsregelungen
- Verbale, nonverbale, körperliche oder sexuelle Belästigung, Mobbing, Diskriminierung oder Gewalt am Arbeitsplatz
- Verstöße gegen Arbeitsrecht, Arbeitsschutzvorschriften oder Menschenrechtsverletzungen
- Betrug (z. B. Betrug, Untreue)
- Diebstahl, Beschädigung, Unterschlagung oder Missbrauch von Unternehmensvermögen
- Verstöße gegen ordnungsgemäße Buchführung, Finanzberichterstattung und Prüfungsstandards
- Verstöße gegen Steuer- und Sozialversicherungsgesetze
- Verletzungen von geistigen Eigentumsrechten
- Verstöße gegen Datenschutzbestimmungen
- Verletzung von Geschäftsgeheimnissen, Betriebsgeheimnissen und anderen vertraulichen Informationen
- Verstöße gegen Umweltgesetze, Umweltpflichten oder erhebliche Verschwendung natürlicher Ressourcen
- Interessenkonflikte
- Andere wesentliche Verstöße gegen geltendes Recht oder interne JACK WOLFSKIN Vorschriften
Fair Wear Beschwerdeverfahren:
Dieses System ist ausschließlich für tatsächliche oder vermutete Verstöße gegen geltende Gesetze und den Verhaltenskodex vorgesehen. Die Beschwerdehotline dient vor allem als Rückfallmechanismus, wenn interne Beschwerdeverfahren in den Produktionsstätten versagen, unzureichend sind oder die Beschwerdeführenden kein Vertrauen in das lokale System haben.
Meldungen sollten zu Verträgen und Zahlungen oder anderen Bedingungen eingereicht werden, die erhebliche Gesundheitsrisiken für Beschäftigte oder ein hohes Risiko langfristiger Nichteinhaltung darstellen. Besondere Priorität haben Verstöße gegen den Verhaltenskodex, die eine unmittelbare Gefahr für Leben oder Gesundheit darstellen und unter strenger Fair Wear Überwachung beschleunigt behandelt werden. Dazu gehören:
- Brand- und Gebäudesicherheitsrisiken
- Kinderarbeit
- Löhne unterhalb des gesetzlichen Mindestlohns
- Andere Notfallsituationen, die eine unmittelbare Gefahr für die Sicherheit der Beschäftigten darstellen
Während Themen der Vereinigungsfreiheit – wie Gewerkschaftsunterdrückung, ungerechtfertigte Kündigungen oder Repressalien gegen Arbeitnehmervertreter – große Risiken für Fabrikmitarbeitende darstellen, erfordern sie oft strukturiertere, langfristige Lösungen mit umfangreicheren Prozessen.
6. EINREICHUNG VON MELDUNGEN
Meldekanäle & Prozess
SPRICH JETZT AN:
Whistleblower können Meldungen entweder an die für jede Gruppengesellschaft eingerichtete interne Meldestelle oder an die zuständige öffentliche Behörde als externen Meldekanal richten. Mitarbeitende können Bedenken auch direkt an Vorgesetzte, die Personalabteilung, den Betriebsrat oder die Rechtsabteilung melden und sind sowohl durch Whistleblower-Gesetze als auch allgemeine gesetzliche Bestimmungen vor Repressalien geschützt.
JACK WOLFSKIN ermutigt alle Mitarbeitenden, Meldungen zunächst intern einzureichen, um eine schnellstmögliche Untersuchung und zügige Behebung von Verstößen zu gewährleisten.
Meldungen an die interne Meldestelle können jederzeit über das webbasierte Meldesystem SPEAK UP NOW eingereicht werden unter:
👉 speakupnow.integrityline.com
Meldungen über SPEAK UP NOW sind verschlüsselt und sicher. Whistleblower können über das Portal ein persönliches Gespräch mit einem Vertreter der Meldestelle anfordern. Für jede teilnehmende Gruppengesellschaft wurden über ein Dropdown-Menü eigene Meldekanäle eingerichtet.
(Eine Übersicht externer öffentlicher Meldekanäle wird hier ergänzt, sobald diese von den Behörden vollständig eingerichtet sind.)
Meldungen erfolgen über eine Eingabemaske in SPEAK UP NOW und sind derzeit in Englisch und Deutsch verfügbar, weitere Sprachen folgen. Dokumente oder Sprachnachrichten können bei Bedarf hochgeladen werden.
Meldungen müssen stets wahrheitsgemäß, objektiv, unvoreingenommen und ausreichend detailliert sein, um eine erste Bewertung und Untersuchung zu ermöglichen. Anonyme Meldungen werden unterstützt. Whistleblower sollten sicherstellen, dass die Informationen klar, konkret und verständlich sind; andernfalls können keine Untersuchungsmaßnahmen eingeleitet werden.
SPEAK UP NOW bietet Whistleblowern (einschließlich anonymen Meldenden) die Möglichkeit, eine sichere elektronische Mailbox für fortlaufende geschützte Kommunikation einzurichten. Die Einrichtung dieser Mailbox wird dringend empfohlen, um notwendige Folgefragen zu erleichtern.
Fair Wear Beschwerdeverfahren:
Beschwerden können bei lokalen Fair Wear-Beschwerdestellen oder direkt bei Fair Wear in Amsterdam telefonisch, schriftlich, mündlich oder per E-Mail eingereicht werden an complaints@fairwear.org, oder über soziale Medien und Messaging-Anwendungen in ausgewählten Ländern.
Wenn Fair Wear oder eine Mitgliedsmarke aufgrund von Medienberichten eine Untersuchung einleitet, versucht Fair Wear, betroffene Arbeiter zu kontaktieren, um sie als Beschwerdeführer einzubeziehen. Ist dies nicht möglich, werden lokale Interessengruppen konsultiert.
Betroffene Arbeiter können wählen, ob sie während des gesamten Prozesses anonym bleiben möchten. Wird Anonymität gewünscht, garantiert Fair Wear, dass Identitäten weder der Fabrik noch der Marke offengelegt werden. Für die Bearbeitung der Beschwerde benötigt Fair Wear jedoch die Kooperation des Beschwerdeführers für Folgeprüfungen und Überprüfungen auf Vergeltungsmaßnahmen.
Unabhängig von der Anonymitätswahl enthalten veröffentlichte Fair Wear-Berichte niemals personenbezogene Daten.
Wenn ein Beschwerdeführer keine Kontaktdaten angeben möchte, arbeitet Fair Wear mit der Marke unter Verwendung alternativer Diagnoseinstrumente – wie etwa Interviews mit Arbeitern außerhalb des Standorts oder Audits – zusammen, um das Problem zu identifizieren. Dies gilt insbesondere bei unmittelbaren Gesundheits- und Sicherheitsgefahren.
7. BEARBEITUNG VON MELDUNGEN
SPRICH JETZT AN:
Verantwortung für den Empfang von Meldungen
Die für die jeweilige Konzerngesellschaft eingerichtete interne Meldestelle ist für den Empfang und die Bearbeitung der Meldungen zuständig. Alle Eingaben über SPEAK UP NOW werden automatisch hierhin weitergeleitet.
Die internen Meldestellen werden von Anwälten der auf Deutschland basierenden Kanzlei CMS Hasche Sigle („CMS“) betrieben, die von den Konzerngesellschaften beauftragt sind. CMS stellt sicher, dass potenzielle Interessenkonflikte strikt ausgeschlossen sind.
Eingang und Dokumentation
Eingaben benachrichtigen automatisch die zuständigen CMS-Anwälte bei Eingang. Whistleblower erhalten innerhalb von 7 Tagen eine Eingangsbestätigung.
Alle eingehenden Berichte werden vertraulich und dauerhaft abrufbar im SPEAK UP NOW Case Management System dokumentiert.
Wird ein persönliches Treffen gewünscht, wird dies mit Zustimmung des Whistleblowers per Audioaufnahme oder schriftlichem Protokoll dokumentiert. Whistleblower haben die Möglichkeit, das Protokoll vor Unterzeichnung oder elektronischer Bestätigung auf Richtigkeit zu prüfen und zu korrigieren. Die Dokumentation wird in der Regel gelöscht, wenn sie für die Einhaltung gesetzlicher Vorgaben nicht mehr benötigt wird, typischerweise 3 Jahre nach Abschluss des Verfahrens.
Glaubwürdigkeits- & Substanzprüfung
CMS-Anwälte führen einen ersten Glaubwürdigkeits- und Substanztest durch, um zu prüfen, ob die Vorwürfe sachlich plausibel sind und konkrete Hinweise für eine Untersuchung vorliegen.
Anwälte können Whistleblower über das sichere Postfach kontaktieren, um zusätzliche Informationen anzufordern oder Fakten zu klären. Alternative persönliche Gespräche können auf Anfrage arrangiert werden.
- Fehlende Glaubwürdigkeit/Substanz: Die Prüfung wird formal abgeschlossen, dokumentiert und der Whistleblower informiert.
- Glaubwürdig & Belegt: Der Bericht wird über SPEAK UP NOW an die zuständige interne Untersuchungseinheit weitergeleitet.
Fair Wear Beschwerdeverfahren:
Wird eine Beschwerde für zulässig erklärt, erstellt Fair Wear einen Untersuchungsplan und bittet um Rückmeldung von der Mitgliedsmarke und dem Beschwerdeführer. Reagiert die Marke nicht innerhalb von 5 Werktagen, fährt Fair Wear mit dem ursprünglichen Plan fort.
Es gelten zwei unterschiedliche Szenarien:
- Szenario 1: Problem ist bereits bekannt (Auditbericht / CAP)Bezieht sich die Beschwerde auf ein in einem kürzlichen Audit identifiziertes Problem, das bereits durch einen innerhalb der letzten 90 Tage erstellten Corrective Action Plan (CAP) abgedeckt ist, verlangt Fair Wear von der Marke, das Problem im bestehenden Abhilferahmen zu lösen. Es wird keine neue Untersuchung eingeleitet. Der Fortschritt wird anhand des vereinbarten CAP-Zeitplans verfolgt und öffentlich auf der Fair Wear Website dokumentiert. Sobald die Abhilfe mit dem Beschwerdeführer verifiziert ist, wird der Status auf „Gelöst“ aktualisiert. Erfolgt innerhalb der Frist keine Maßnahme, konsultiert Fair Wear die Stakeholder bezüglich der nächsten Schritte.
- Szenario 2: Problem war zuvor nicht dokumentiertWenn das Problem neu ist, startet Fair Wear eine vollständige Untersuchung. Das Untersuchungsteam sammelt Beweise aus der Fabrik und vor Ort, die in einem Bewertungsbericht münden, ob die Beschwerde begründet ist. Fair Wear wählt das Untersuchungsteam aus (unter Verwendung lokaler Teams, wenn verfügbar, oder in Absprache mit Mitgliedsmarken, lokalen Gewerkschaften, IndustriALL Global Union oder Arbeits-NGOs). Alle Parteien müssen der Zusammensetzung zustimmen. Bei Uneinigkeit fungiert Fair Wear als unabhängiger Schlichter und trifft die endgültige Auswahl.
Kriterien für die Auswahl von Untersuchungsteams umfassen:
- Barrierefreiheit
- Beherrschung der Landessprache(n) und Englisch
- Fachkenntnisse im Arbeitsrecht und Standards
- Verständnis der Fair Wear-Protokolle
- Objektivität und Unabhängigkeit
8. INTERNE ERMITTLUNG
SPRICH JETZT AN:
Verantwortlichkeiten
Sobald ein plausibler und fundierter Bericht vorliegt, übernimmt die Interne Ermittlungsstelle. Diese Stellen werden von den Leitern der Personalabteilung und der Internen Revision geführt, die Zugang zu den von der Meldestelle weitergeleiteten Berichten haben.
Bei schwerwiegenden Verstößen, die weitere Ermittlungen erfordern, beauftragt die Ermittlungsstelle die Rechtsabteilung (die „Ermittler“) mit der Koordination und Durchführung der Untersuchung. Alle gesetzlichen Vorgaben – einschließlich strenger Vertraulichkeit und Datenschutzbestimmungen – werden strikt eingehalten. Die Ermittler handeln unabhängig und frei von Interessenkonflikten.
(Wenn ein Ermittler persönlich betroffen ist oder ein Interessenkonflikt besteht, setzt JACK WOLFSKIN geeignete alternative Verfahren um).
Ablauf der Untersuchung
Ziel ist es festzustellen, ob der behauptete Verstoß stattgefunden hat. Die Ermittler können beteiligte Personen befragen, Dokumente anfordern und Beweise im durch den Bericht definierten Rahmen sammeln. Erkundende „Fischzüge“ sind nicht erlaubt.
Untersuchungen werden neutral und objektiv unter der Unschuldsvermutung durchgeführt. Die Ermittler prüfen sowohl belastende als auch entlastende Beweise.
Betroffene Personen werden über die Untersuchung und ihre Datenschutzrechte informiert, sobald dies die Untersuchung nicht mehr gefährdet. Ihnen wird das Recht auf Anhörung eingeräumt, um zu den Vorwürfen Stellung zu nehmen. Ihre Aussagen fließen in die abschließende Bewertung ein. Bei Bedarf können externe Experten (z. B. Anwälte, Wirtschaftsprüfer) hinzugezogen werden.
Fazit und Folgemaßnahmen
Eine Untersuchung endet, wenn:
- Ausreichende Beweise bestätigen, dass der Verstoß nicht stattgefunden hat;
- Ausreichende Beweise bestätigen, dass der Verstoß stattgefunden hat
- Weitere Ermittlungen sind durch zumutbare Mittel unmöglich oder unverhältnismäßig.
Nach Abschluss erstellen die Ermittler einen schriftlichen Ermittlungsbericht, der Fakten, Erkenntnisse und Schlussfolgerungen detailliert darlegt.
Wenn ein Verstoß bestätigt wird, an dem Mitarbeitende beteiligt sind, wird der Bericht an Personalabteilung und Rechtsabteilung weitergeleitet, um arbeitsrechtliche, zivilrechtliche oder rechtliche Maßnahmen zu prüfen. Empfohlene Maßnahmen werden im Bericht aufgeführt.
Schließlich wird der Bericht dem Vorstand der betroffenen Konzerngesellschaft (und gegebenenfalls der Geschäftsleitung der JACK WOLFSKIN Ausrüstung für Draußen GmbH & Co. KGaA) zur endgültigen Entscheidung und Umsetzung von Folgemaßnahmen vorgelegt.